"Criminal Tribes Act"
Der Begriff "criminal tribes" bezog sich auf nomadisierende Gruppen, die von den Briten als "Erbkriminelle" klassifiziert wurden. Darunter fielen auch die Narikurava.
Volksgruppen, die unter dem "Criminal Tribes Act" gelistet waren, mussten sich unter der Androhung von Gefängnisstrafen regelmässig bei den lokalen Behörden melden und sich für Ortsveränderungen Pässe ausstellen lassen.
Neben einer Stigmatisierung brachte dies für die Leute der Narikurava auch eine immense Einschränkung ihrer geliebten und benötigten Bewegungsfreiheit mit sich.
Auch wenn der "Criminal Tribes Act" und die damit verbundene Kriminalisierung der betroffnen Volksgruppen mit der Unabhängigkeit Indiens 1952 auf dem Papier rückgängig gemacht wurden, hält die Stigmatisierung und Diskriminierung bis heute an.